Inflation
Schwächelt das "good old europe" ?
Wenn jeder weiß dass Herr Müller (Name zufällig gewählt) in Kürze seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können wird, so ist dies offenbar kein Anlaß zur Sorge. Solange er noch neue Kreditgeber findet, die seine alten Schulden begleichen, ist das kein Grund zur Besorgnis. Auch wenn eigentlich keine Tilgungen erfolgen und die Anschlussfinanzierungen immer höher werden. Das ist alles ganz normal. Wenn sich allerdings kein Dummer mehr finden läßt, der Hr. Müller Geld borgt und Herr Müller deshalb in die Zahlungsunfähigkeit gerät, dann, ja erst dann, kommt der große Aufschrei. Als hätte es vorher niemand mitbekommen.
Datenschutz
Neue Herausforderungen in Sachen Medienkompetenz
Der allgemeine Umgang mit Daten ist heute sehr bequem und einfach. Es werden Auswertungen auf Mitarbeiterrechnern gefahren, für die früher ein Rechenzentrum erforderlich gewesen wäre. Die Zieldatenbestände lassen sich nach beliebigen Kriterien organisieren und können sehr individuell weiterverarbeitet werden. Ein Ausdrucken der Daten ist heute selbstverständlich nicht mehr erforderlich. Vielmehr können Daten, in Form von beliebigen Dateiformaten, einfach
auf eine Vielzahl von Datenträgern (USB-Sticks findet man heute an vielen Schlüsselanhängern) geschrieben - oder einfach über offene Mailpostfächer in die Weiten des freien Internets vermailt werden.
Eine Eingrenzung dieser vielfältigen Möglichkeiten ist oft sehr schwierig. So würden zu restriktive Maßnahmen oft zu Problemen in der Betriebspraxis führen. Der angemessene Umgang mit Daten stellt insoweit eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit dar. Auch aus aufsichtsrechtlicher Sicht ist ein gezieltes und ganzheitliches Risikomanagement gefordert, das solchen Risiken adäquat Rechnung tragen muss. So werden diese Risiken unter den operationellen
Risiken subsumiert, die gem. den MaRisk einem ganzheitlichen - und damit unternehmensweiten - Risikomanagement unterworfen sein müssen. Wie geschildert ist das in der Praxis nicht immer ganz einfach. So wird in vielen Fällen die Entscheidung für Sicherheit ODER für Produktivität zu treffen sein. Einen Königsweg, der beide Anforderungen gleichermaßen erfüllt, gibt es nicht.
Nicht zuletzt aufgrund der manigfaltigen Möglichkeiten, sondern insbesondere aufgrund der vielen Datenschutzereignisse, die sich aktuell ereignet haben (vgl. Telekom, AWD, ...), stehen insbesondere die Kreditinstitute unter Zugzwang. Denn: Daten sind für ein Kreditinstitut Kapital wie Achillesverse gleichermaßen, weil es im Kern nicht um die Daten selbst, sondern um das den Daten zugrunde liegende Vertrauen geht. Das Vertrauen zwischen Banken und Kunden
ist das Fundament, auf dem geschäftliche Beziehungen erst möglich sind. Ohne Vertrauen gibt es keine Wirtschaft. Ist dieses Fundament erschüttert, so kann dies gravierende Auswirkungen für die gesamte Branche haben.
Und gerade unter diesem Blickwinkel ist die aktuelle Diskussion um den Erwerb der "CD der Steuersünder aus der Schweiz" äußerst interessant. Folgt man der Ansicht des Regensburger Strafrechtler Tonio Walter, so wäre die Weitergabe strafrechtlich relevanter Daten an Behörden für die weitergebende Person nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden. Die Begründung sieht Walter in dem Umstand, dass den deutschen Behörden der Rechtfertigungsgrund
"Ermittlungen jeder Art" durchführen zu dürfen, wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht, zur Seite steht. Weiterhin führt er das nachvollziehbare Argument an, dass es widersinnig wäre, wenn der Staat bei der Aufklärung von Straftaten diejenigen bestrafen würde, die zu deren Aufklärung beitragen (vollständiger Artikel des SPIEGEL v. 14.02.2010 hier) - auch wenn diese Personen dafür bezahlt werden würden.
Und genau das wird der maßgebliche Aspekt künftiger Entwicklungen sein. Wenn Personen straffrei Daten zur Aufklärung an Behörden übermitteln dürfen, werden neue "Berufsbilder" (Daten-Robin-Hood) entstehen. Das Schweizer Modell wird zahlreiche Nachahmer zu Tage fördern. So liegen nach dem genannten Artikel bereits Anfragen in München und Stuttgart vor.
Und genau hier ist die Gefahr zu ersehen, dass durch die Vielzahl der zu erwartenden Nachahmer mit ihren mehr oder minder zur Aufklärung von Straftaten geeigneten und zum Kauf angebotenen Daten den Datenschutz in einer nicht hinzunehmenden Weise aushöhlen werden. Auf keinen Fall darf eine Art Goldgräberstimmung unter den "Ich-weiß-was-Hobbydetektiven" (Nachbarn, Kollegen, ...) entstehen, was aber angesichts des lukrativen Ertrags-Aufwands-Ratio
zu befürchten ist. Hier muß eine klare Trennung erfolgen, die jedoch in der Praxis als schwer durchzusetzen zu beurteilen sein dürfte.
Denn unumstößliche Meinung ist auf jeden Fall die, dass die Daten Unbescholtener auf jeden Fall geschützt bleiben müssen. Und dazu gehört der Großteil der Bankkunden.
PSD
Neue EU-Zahlungsdienstrichtlinie per 31.10.2009
Mit der neuen EU-Zahlungsdienstrichtlinie (PSD - payment service directive) werden dem Verbraucher umfangreiche Informationsrechte eingeräumt. Insbesondere bei der einseitigen Änderung von Entgelten, welche Zahlungsdienstverträge (Girovertrag) betreffen, ist es künftig erforderlich, dass der Verbraucher dieser Änderung zustimmt. Weiterhin müssen dem Verbraucher diesbezügliche Änderungen schriftlich mitgeteilt werden.
Dieses Vorgehen erhöht zwar die Transparenz, was generell zu begrüßen ist. Jedoch stellt die Umsetzung dieser Anforderung die Institute vor komplexe juristische Problemstellungen. Weiterhin wird sich der organisatorische und logistische Aufwand der Institute durch diese Regelung weiter erhöhen. Inwieweit mit dieser Maßnahme tatsächlich Transparenz geschaffen wird, ist fraglich. Begrüßenswert wäre es, wenn die EU-Gesetzgebung den Aufwand für die Umsetzung derartigerRegelungen
im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigen würde.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.
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